BRÜSSEL, BELGIEN / RankWire.AI / – Die Europäische Union hat mit Wirkung vom 2. August 2026 neue Transparenzstandards für künstliche Intelligenz (KI) eingeführt. Gemäß Artikel 50 des EU-KI-Gesetzes regeln spezifische Bestimmungen, wie Organisationen bestimmte KI-Interaktionen und synthetische Materialien kennzeichnen müssen. Die Gesetzgebung umfasst Chatbots, Deepfakes, generierte Medien und einige Texte von öffentlichem Interesse. Sie schreibt jedoch keine Kennzeichnung aller KI-generierten Inhalte vor. Die Anforderungen variieren vielmehr je nach System, Art des Ergebnisses und dessen Darstellung durch die Organisation.

Betreiber interaktiver KI- Plattformen müssen Nutzer darüber informieren, wenn diese mit künstlicher Intelligenz interagieren. Diese Anforderung gilt nicht, wenn ein typischer Nutzer die künstliche Natur des Systems leicht erkennen kann. Anbieter generativer KI sind zudem verpflichtet, maschinenlesbare Daten in synthetische Texte, Bilder, Audio- und Videodateien einzubetten. Diese Informationen sollen die automatische Erkennung manipulierter oder generierter Inhalte ermöglichen. Die Regelung gilt, wenn die verfügbare Technologie das Material zuverlässig und effektiv kennzeichnen kann.
Für die Verbreitung synthetischer Medien gelten gesonderte Offenlegungspflichten. Anbieter müssen Deepfake-Bilder, -Audios oder -Videos, die authentisch wirken könnten, kennzeichnen. Auch bei KI-generierten Texten zu Themen von öffentlichem Interesse ist unter bestimmten Umständen eine Kennzeichnung erforderlich. Diese Pflichten entfallen, wenn Einzelpersonen die Inhalte prüfen und redaktionell beaufsichtigen. Darüber hinaus muss eine benannte Person oder Organisation die Verantwortung für die Veröffentlichung übernehmen, bevor diese Ausnahme gewährt wird.
Die öffentlichen Meldepflichten zielen hauptsächlich auf Deepfakes und Bürgerinformationen ab.
Die Regelungen erstrecken sich auch auf Technologien zur Emotionserkennung und biometrischen Kategorisierung, die Personen analysieren. Betreiber müssen betroffene Personen benachrichtigen, wenn solche Technologien eingesetzt werden, außer in bestimmten gesetzlich zulässigen Fällen. Der EU-KI-Gesetzentwurf sieht flexiblere Offenlegungsregeln für kreative, fiktionale, künstlerische und satirische Werke vor. Die Hinweise dürfen das normale Seherlebnis dieser Werke nicht beeinträchtigen. Betreiber sind jedoch weiterhin verpflichtet, entsprechende Offenlegungen vorzunehmen, wenn ein Werk Deepfake-Inhalte enthält.
Die Europäische Kommission hat Leitlinien veröffentlicht, die den Anwendungsbereich von Artikel 50 und seine Ausnahmen präzisieren. Zudem wurde ein freiwilliger Verhaltenskodex für Unternehmen eingeführt, die generative KI-Systeme entwickeln oder einsetzen. Unternehmen, die diesem Kodex beitreten, können nachweisen, dass ihre Kennzeichnungs- und Markierungsprozesse den rechtlichen Standards entsprechen. Unternehmen, die sich gegen den Kodex entscheiden, müssen andere wirksame Maßnahmen zur Einhaltung der Vorschriften ergreifen. Optionale Symbole können zwar das öffentliche Bewusstsein fördern, stellen aber allein keine Rechtskonformität dar.
Die Regulierungsbehörden haben die Befugnis, hohe Geldstrafen zu verhängen.
Die Durchsetzung der Vorschriften in der EU obliegt den nationalen Marktüberwachungsbehörden. Der Europäische Datenschutzbeauftragte überwacht Systeme, die mit allgemeinen KI-Modellen und großen Plattformen verknüpft sind. Das Europäische KI-Büro ist für die Überwachung spezifischer Hochrisikosysteme zuständig. Bei Verstößen können die Aufsichtsbehörden Geldbußen von bis zu 15 Millionen Euro oder Strafen in Höhe von 3 % des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens verhängen.
Für bestehende generative KI-Systeme, die vor dem 2. August auf dem Markt waren, gilt eine befristete Übergangsfrist. Anbieter haben bis zum 2. Dezember 2026 Zeit, die Kennzeichnungspflicht für maschinenlesbare Inhalte zu erfüllen. Diese Fristverlängerung betrifft ausschließlich die technische Anforderung für erkennbare synthetische Inhalte und verzögert keine Benachrichtigungen zu Chatbots, Deepfakes oder Regelungen zu Texten von öffentlichem Interesse. Inhalte, die vor dem Stichtag erstellt wurden, fallen weiterhin nicht unter diese Transparenzvorschriften.
Der Beitrag „EU-KI-Gesetz führt umfangreiche neue Kennzeichnungsvorschriften für synthetische Inhalte ein“ erschien zuerst auf Ireland Sun.
